Ein Praxisbericht für Datenschutz- und Compliance-Verantwortliche
Seit Inkrafttreten der EU-KI-Verordnung stellen sich viele Unternehmen dieselbe Frage: Wie können wir die neuen Anforderungen rechtskonform und gleichzeitig praxistauglich umsetzen – ohne Erfahrungswerte, ohne Blaupause?
Auch wenn die konkreten Pflichten stufenweise bis 2027 greifen, ist klar: Jetzt ist der richtige Zeitpunkt, um Grundlagen zu schaffen.
Wir geben in dieser Serie Einblick in unsere Arbeit als Compliance-Berater:innen – am Beispiel einer fiktiven Mandantin, basierend auf realen Projekten.
Schritt 6 – Kompetenzvermittlung – doch was ist Kompetenz?
Die KI-Verordnung verlangt, dass Unternehmen Kompetenzen bei den Mitarbeitern aufbauen, die KI-Systeme einsetzen. Doch was heißt das konkret?
- Verständnis der Funktionsweise von KI-Systemen: Wie „denken“ diese Systeme? Welche Daten verarbeiten sie? Wie entstehen die Ergebnisse?
- Bewusstsein für Chancen und Risiken: Wie lassen sich Potenziale heben – und gleichzeitig Fehlentscheidungen, Diskriminierung oder Sicherheitsrisiken vermeiden?
- Kenntnis der rechtlichen Rahmenbedingungen: Welche Pflichten gelten konkret? Und wie hängen KI-VO, DSGVO und andere Regelwerke zusammen?
- Ethische Aspekte: Wie gestalten wir KI-Einsatz verantwortungsvoll und wertebasiert?
Ein zentrales Instrument zur Kompetenzvermittlung ist die interne KI-Richtlinie, über die wir im letzten Teil dieser Artikelserie gesprochen haben.
Doch mit einer Richtlinie allein ist es nicht getan. Auch Schulungen sind. In einer Schulung sollte man über die o.g. Themen hinaus auch die wichtigsten Regelungen der KI-Richtlinie aufgreifen und vermitteln. Doch wie erreichen wir, dass die Mitarbeiter diese nun auch umsetzen?
Schritt 7 – Aus Schulung wird gelebte Strategie
Schulungen sensibilisieren – aber sie sind nicht das Ziel, sondern der Startpunkt. Damit aus Wissen auch Anwendung wird, müssen Unternehmen sicherstellen, dass die Regelungen der KI-Richtlinie konkret im Arbeitsalltag ankommen. Ein zentraler Erfolgsfaktor: Integrieren Sie KI-Prozesse in bestehende Abläufe.
Beispiel:
Ihr Unternehmen hat einen etablierten Einkaufsprozess mit definierten Freigaben? Dann sollte die Beschaffung neuer KI-Systeme nicht als Sonderweg laufen, sondern Teil dieses bestehenden Procurement-Prozesses werden – inklusive Risiko- und Complianceprüfung und interner Freigabe.
Nur durch diese Verzahnung mit den gelebten Hauptprozessen entsteht echte Wirkung – und aus Strategie wird Praxis.
Und Sie?
Sie stehen vor ähnlichen Fragen rund um die Umsetzung der KI-Verordnung?
Wir teilen gerne unsere Erfahrungen aus realen Projekten – und unterstützen Sie auf dem Weg zu einer rechtskonformen, verantwortungsvollen KI-Nutzung. Kontakt: support@v-formation.de